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VGH Bayern, 15.07.2008 - 1 N 07.2713, 1 N 07.2917, 1 N 07.2963 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ablehnung eines Beweisantrags; Antrag auf Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.07.2008 - 1 N 07.2713, 1 N 07.2917, 1 N 07.2963
- VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2713
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 28.02.2008 - 1 NE 07.2946
Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 1 N 07.2713
Dass diese Voraussetzungen aufgrund der zum Teil sehr großen Entfernung der Immissionsorte erfüllt waren, wurde von dem Gutachter in der Stellungnahme vom 11. Dezember 2007 (Bl. 437 der Gerichtsakte im Verfahren 1 NE 07.2946) nachvollziehbar dargelegt und in der mündlichen Verhandlung erneut bekräftigt.Nach den Angaben des Gutachters in der schalltechnischen Untersuchung vom 1. Februar 2007 (vgl. Seite 6 ff der schalltechnischen Untersuchung) und in der Stellungnahme vom 11. Dezember 2007 (Bl. 437 der Gerichtsakte im Verfahren 1 NE 07.2946) wurden die relevanten, von den für den erhöhten Einschnitt erforderlichen Maschinen ausgehenden Immissionen am 23. August 2006 und 27. September 2006 messtechnisch erfasst und in der schalltechnischen Untersuchung in vollem Umfang berücksichtigt.
- VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2917
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 1 N 07.2713
Die Verfahren 1 N 07.2713, 1 N 07.2917 und 1 N 07.2963 werden zur gemeinsamen Entscheidung über den in der mündlichen Verhandlung vom 24. Juni 2008 gestellten Beweisantrag verbunden.Der in der mündlichen Verhandlung vom 24. Juni 2008 gestellte Antrag, "Beweis zu erheben über die Frage, wie hoch die Vorbelastung der Schallimmissionen durch den Betrieb der Beigeladenen auf dem Grundstück der Antragstellerin im Verfahren 1 N 07.2917 [= Fl.Nr. 546/9] war, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens", ist abzulehnen.
- BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92
Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 1 N 07.2713
Entsprechendes gilt für ein von einem Beteiligten vorgelegtes Privatgutachten eines kompetenten Sachverständigen, auch wenn dieses lediglich als urkundlich belegter, substantiierter Parteivortrag und nicht als Sachverständigenbeweis zu bewerten ist; die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens ist entbehrlich, wenn das Gericht aufgrund des durch ein Privatgutachten substantiierten Parteivortrags ohne Rechtsfehler zu einer zuverlässigen Beantwortung einer Beweisfrage gelangen kann (vgl. BGH vom 11.5.1993 NJW 1993, 2382).
- BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06
Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau …
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 1 N 07.2713
Das ist etwa der Fall, wenn das Gutachten offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen aufkommen lässt, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche beinhaltet, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige fachliche Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (BVerfG vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - Juris; BVerwG vom 19.12.1968 BVerwGE 31, 149; vom 6.2.1985 NJW 1986, 2268; vom 4.1.2007 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353). - BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67
Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 1 N 07.2713
Das ist etwa der Fall, wenn das Gutachten offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen aufkommen lässt, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche beinhaltet, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige fachliche Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (BVerfG vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - Juris; BVerwG vom 19.12.1968 BVerwGE 31, 149; vom 6.2.1985 NJW 1986, 2268; vom 4.1.2007 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353). - BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 1 N 07.2713
Das ist etwa der Fall, wenn das Gutachten offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen aufkommen lässt, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche beinhaltet, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige fachliche Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (BVerfG vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - Juris; BVerwG vom 19.12.1968 BVerwGE 31, 149; vom 6.2.1985 NJW 1986, 2268; vom 4.1.2007 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353).